Karlsruhe erlaubt Kopieren fremder Tonschnipsel in Maßen
Komponisten können unter bestimmten Voraussetzungen fremde
Tonschnipsel, also Samples, ungefragt in ihre eigene Musik einbauen und
müssen dafür auch keine Lizenzgebühren zahlen. Das entschied das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Wenn der Eingriff in
die Verwertungsrechte der Musikindustrie nur „geringfügig ist“, hat
die Kunstfreiheit Vorrang vor den Eigentumsrechten
der Tonträgerhersteller.
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